Häufige Fragen

Warum überhaupt Arbeitsschutz betreiben?

  1. Weil es STRATEGISCHES GEBOT ist, seine Schlüsselressourcen zu sichern!

Kompetente und engagierte Mitarbeiter(innen) sind für fast alle Unternehmen der wichtigste Erfolgsfaktor, häufig sogar eine zwingende Erfolgsvoraussetzung. Ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft nicht zu erhalten oder sogar zu gefährden, ist
strategisch grob fahrlässig.

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt ein weiterer Aspekt hinzu:
Die Frage, ob ein Unternehmen überhaupt noch genügend Fachkräfte hat bzw. gewinnen
kann. Was glauben Sie, wohin Fachkräfte gehen werden, die sich ihren Arbeitgeber frei
aussuchen können?

Unternehmen, die für schlechte Arbeitsbedingungen, miese Stimmung und hohe Gesundheitsgefährdung bekannt sind, werden hier immer stärker das Nachsehen haben.
Für sie wird es immer schwieriger, geeignete Fachkräfte zu gewinnen und gleichzeitig werden
sie zu „Freiwild für Headhunter“. Im Extremfall kann das sogar zur Existenzgefährdung führen.

  1. Weil es eine moralische Verpflichtung ist!
    .
  2. Weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland ein verfassungsgemäßes Grundrecht (Art. 2 GG) ist. Arbeitgeber sind auf Basis verschiedener Gesetze, u.a. das Arbeitsschutzgesetz, dazu verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen.
Zahlen aus dem Jahresbericht 2021 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

1.038.648 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle
              862 davon tödlich

126.213 anerkannte Berufskrankheiten
    2.559 Todesfälle infolge der Berufskrankheit

Ausgefallene Bruttowertschöpfung durch Arbeitsunfähigkeit 2021:
697,9 Mio. AU-Tage (entspr. 1,9 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre!)
=>   89 Mrd. € Produktionsausfall
=> 153 Mrd. € ausgefallene Bruttowertschöpfung

 

Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Als Unternehmer(in) oder Führungskraft mit Unternehmerpflichten sind Sie persönlich verantwortlich für die Einhaltung einer schwer überschauenden Anzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regeln.

Als fachliche Unterstützung hierfür schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für jedes Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit vor. Dies können entweder eigene, entsprechend ausgebildete und schriftlich bestellte Mitarbeiter(innen) sein oder externe Fachkräfte. Für kleinere Unternehmen ist die externe Variante häufig wirtschaftlicher und sinnvoller. Größere Unternehmen können auf diese Weise die eigenen Kapazitäten bedarfsgerecht ergänzen.